Ein neues Gesetz zur beträchtliche Marktmacht. Maßgeschneidert für Kartellamt! Größere Peitsche an den Vertreiber?

Stellt die Gesetzesänderung ein erforderlich Mittel der Regulierung der Vertreiber dar? Oder ist sie eine unangemessene aufgeladene Waffe für Kartellamt?

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